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Gerichtsvollzieher 

Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.

Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des Amtsgerichts.

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.

Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.

Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.

Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche

In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.

Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.

Das Formular können Sie hier aufrufen.

Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag

Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag

Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des  Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die

Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Biberach

Alter Postplatz 4     88400 Biberach

gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.

Telefonische Auskunft, welcher Gerichtsvollzieher für welche Gemeinde und ggf. auch für welchen Straßenzug zuständig ist, erhalten Sie unter Tel. 07351/59-522

Am Amtsgericht Biberach sind derzeit folgende Gerichtsvollzieher/innen tätig: 

Name

Anschrift

tel./per Fax erreichbar unter...

Sprechzeiten

Obergerichtsvollzieher Diem

Postfach 1151,

88330 Bad Waldsee

Tel. 07524/9722-607

Fax: 07524/ 9722-609

AG Biberach: 07351/ 59-522

AG Riedlingen: 07371/187-210

E-Mail: diem@gerichtsvollzieher.de

AG Biberach

Mo., 13 - 15 Uhr

AG Riedlingen

Do., 14 - 15 Uhr

Büro Bad Waldsee nach Vereinbarung

Gerichtsvollzieherin Diem

Postfach 1151,

88330 Bad Waldsee

Tel. 0163/5911507

Festnetz: 0731/16577-832

Fax: 07524/ 9154-842

E-Mail: c.diem@gerichtsvollzieher.de

AG Biberach Raum 013

Di., 09.00 - 10.00 Uhr

Obergerichtsvollzieherin Glöggler

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel. 0152/53757275

Fax: 07351/5292637

E-Mail: gv.gloeggler@online.de 

AG Biberach Raum 013

Mo., 10.00 - 11.00 Uhr;

Do., 15.00 - 16.00 Uhr

Obergerichtsvollzieherin Jäggle

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel. 0177/9140312

E-Mail: h.jaeggle@gerichtsvollzieher.de

AG Biberach Raum 013

Mo., 12.30 - 13.30 Uhr;

Do., 12.30 - 13.30 Uhr

Obergerichtsvollzieher  Mendler

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel. 07351/421528

Do., 16 - 18 Uhr

Fr., 08.30 - 10.00 Uhr

Obergerichtsvollzieherin Sonntag

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel.: 0171/3107272

Fax: 07355/934789

E-Mail: christine.sonntag@gerichtsvollzieher.de 

AG Biberach Raum 013

Mo., 13.45 - 14.45 Uhr;

Do., 11.15 - 12.15 Uhr

Obergerichtsvollzieher Überall

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel. 0172/5814203

AG Biberach Raum 013

Mo., 11.15 - 12.15 Uhr;

Do., 16.15 - 18.30 Uhr

Obergerichtsvollzieher Weber 

Alter Postplatz 4

88400 Biberach

Tel.  0177/6014123

 

AG Biberach Raum 013

Mo., 8.45 - 9.45 Uhr;

Do., 13.45 - 14.45 Uhr

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