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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen sowie in Betreuungs- und Unterbringungssachen, soweit hierfür nicht die Notariate zuständig sind.

Seit  NOVEMBER 2014 wird das Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es neben dem seit 2013 eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht noch zuständig für einen Teil der mit Vollstreckungssachen zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Nähere Angaben zur Aufgabenverteilung zwischen dem zentralen Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht Karlsruhe und dem noch beim Amtsgericht Biberach verbliebenen "dezentralen Vollstreckungsgericht" finden sie auf der homepage des Amtsgerichts Karlsruhe.

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten des Amtsgerichts Biberach erhalten Sie hier.

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