Suchfunktion

 

Sprech- und Öffnungszeiten

 

Das Amtsgerichtsgebäude ist geöffnet

Montag bis Donnerstag: 07:30 - 15:30 Uhr

Freitag:                           07:30 - 14:30 Uhr

(bei länger dauernden Sitzungen wird später geschlossen)

 

Sprechzeiten für Besucher:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:00Uhr

und nach Vereinbarung. -  Terminsvereinbarung.

 

 

                 RECHTSANTRAGSSTELLE 

 

in ZIVIlSACHEN:

N U R   nach telefonischer Vereinbarung !

07351/59-511

 

 

                RECHTSANTRAGSSTELLE 

 

in FAMILIENSACHEN:

N U R   nach telefonischer Vereinbarung !

07351/59-510

07351/59-524

 

 

                   BERATUNGSHILFE

 

in ZIVIL- und INSOLVENZSACHEN:

(sowie in arbeits-, sozial-, finanz- und verwaltungs-

rechtlichen Angelegenheiten)

 

Sprechzeiten:

Dienstag             08:30 Uhr - 11:45 Uhr und

                           13: 15 Uhr - 15:30 Uhr

 

Vorherige telefonische Terminsvereinbarung ist

notwendig: 07351/59-505

 

In Beratungshilfesachen sind die Einkommens- und

Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Geeignete

Belege (Lohnabrechnungen, Gehaltsbescheide,

SGB II- bzw. SGB XII-Belege, Hartz-IV-Bescheide,

sowie Nachweise über laufende Ausgaben, Versiche-

rungen, Mietverträge, Kontoauszüge der letzten

3 Monate, etc.) sind vorzulegen.

Ferner sind Unterlagen (bspw. Verträge, bisheriger

Schriftverkehr, etc.) zu der Angelegenheit für die Be-

ratungshilfe beantragt wird, vorzulegen.

Ohne Vorlage dieser Belege kann kein Berechtigungs-

schein erteilt werden.

 

 

in FAMILIENSACHEN:

 

Sprechzeiten:

Mittwoch                  08:30 Uhr - 11:30 Uhr

 

Vorherige telefonische Terminsvereinbarung ist

notwendig: 07351/59-505

 

In Beratungshilfesachen sind die Einkommens- und
Vermögensverhältnisse nachzuweisen. Geeignete
Belege (Lohnabrechnungen, Gehaltsbescheide,
SGB II- bzw. SGB XII-Belege, Hartz-IV-Bescheide,
sowie Nachweise über laufende Ausgaben, Versiche-
rungen, Mietverträge, Kontoauszüge der letzten
3 Monate, etc.) sind vorzulegen.
Ferner sind Unterlagen (bspw. Verträge, bisheriger
Schriftverkehr, etc.) zu der Angelegenheit für die Be-
ratungshilfe beantragt wird, vorzulegen.
Ohne Vorlage dieser Belege kann kein Berechtigungs-
schein erteilt werden.

 

 

Rechtsantragsstelle / Beratungshilfe in STRAFSACHEN:

 

Sprechzeiten:

Mittwoch             08:30 Uhr - 11:45 Uhr

 

Vorherige telefonische Terminsvereinbarung ist

notwendig: 07351/59-505

 

 

 

 

Bereitschaftsdienst:

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

 

 

 

 
 

Fußleiste